Moos am Bodensee

Urlaub auf der Halbinsel Höri am westlichen Bodensee

Die Landschaft

Die Gemeinde Moos liegt in einer der schönsten Landschaften Deutschlands, am westlichen Ende des Bodensees, dem sogenannten Untersee und liegt als erster Ort auf der Halbinsel „Höri“.

Moos lädt mit der gepflegten Seelandschaft und sanften Hügeln zum Verweilen und Genießen ein.

Schon die Anfahrt von Radolfzell über eine pappelgesäumte Allee ist etwas Besonderes. Die Gegend kann über ein gut verzweigtes Wander- und Fahrradnetz gemütlich erkundet werden.

Die Inseln im Bodensee, der westliche „Hegau“, die nahegelegene Schweiz und auch der Schwarzwald wollen entdeckt werden. Die Gegend bietet in jeder Hinsicht eine Vielfalt an Freizeitangeboten, Sehenswürdigkeiten und kulinarischen Genüssen.

Wohlfühl-Ambiente

Unsere schöne 78 qm große Ferienwohnung befindet sich in einem reinen Wohngebiet im Ortsteil Moos und liegt in einer sehr ruhigen, wenig befahrenen Seitenstraße.

2020 umgebaut, charmant und hochwertig ausgestattet und mit fröhlichen Farben gestaltet!

Sie ist für 2 bis maximal 6 Personen geeignet.

Für die FeWo gibt es einen separaten Eingang, ist also vom Haupthaus getrennt. Sie befindet sich auf zwei Stockwerken.

Somit sind Ruhe und Entspannung gewährleistet.

Parkplätze sind vorhanden.

Beschreibung der Wohnung

In der modern eingerichteten Wohnung gibt es eine Wohnküche, die mit allem, was man sich auch im Urlaub wünscht, ausgestattet ist – am Esstisch finden mindesten 6 Personen Platz.

Von der Wohnküche aus gibt es einen Zugang zum eigenen Gartenteil (mit Gartenmöbeln).

Für Fahrrad-Fans, die ihre Fahrräder mitbringen, steht auf dem Grundstück ein Unterstellplatz zur Verfügung.

Beide Stockwerke sind mit jeweils einem Schlafzimmer  mit separaten wunderschönen Badezimmern eingerichtet.

Auch hier jeweils Ausstattungen für reines Wohlbefinden…. im Urlaub mindestens wie zuhause fühlen!

Umweltschutz liegt uns am Herzen!

Umweltschonende Energienutzung liegt uns am Herzen. Deshalb wird unsere zentrale Fußbodenheizung im gesamten Gebäude bereits seit 2002 mit Holzpellets beheizt. Die Heizungsanlage wurde Ende 2020 komplett erneuert - wiederum durch die energetische Nutzung von Holzpellets.

Schon lange wird das Warmwasser mittels einer Solarthermieanlage aufbereitet. Auf dem Dach haben wir ebenso lange eine Photovoltaikanlage in Betrieb.

Aus gutem Grund wird bei uns reines Grund- und Quellwasser angeboten. Es wird aus der Region bezogen und ist bestens zum Trinken geeignet. Leitungswasser ist genauso gesund wie Wasser aus Glasflaschen (und ökologischer als aus PET-Flaschen). Das schont ganz nebenbei auch die Umwelt!

Wir achten sehr auf Mülltrennung, worum wir auch unsere Gäste herzlich bitten.

Der Umwelt zuliebe forcieren wir einen Bettwäschewechsel in unserer Ferienwohnung nur auf Wunsch. Wir bitten unsere Gäste, Frotteetücher nur so viel wie nötig zu wechseln.

Unser Garten rund um unser Gebäude wird ohne die Verwendung von Pestiziden, Insektiziden oder Fungiziden gepflegt.

Interessantes und informative Links

Ihr Urlaubsort /
Willkommen in der Gemeinde Moos:
-Essen & Genießen
-Gastronomie
-Einkaufen beim Erzeuger


Hilfsangebote: Lieferservices usw.


Gesundheit, Notruftafel, Ärzte, Krankenhäuser usw.


Ausflugsziele:
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Ausflugsziele am westlichen Bodensee:

Hausordnung

Nachbarschaftliche Rücksichtnahme und eine gewisse Ordnung sind Grundvoraussetzungen dafür, dass sich alle Bewohner des Hauses wohlfühlen. Diese Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses, also auch aller Feriengäste, die sich für einen bestimmten Zeitraum auf dem Grundstück befinden. Sie enthält Rechte und Pflichten, die von allen Bewohnern ohne Ausnahme einzuhalten sind.

Lärm

  • Jeder Mieter, jede Mieterin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt.
  • In der Zeit von 12 bis 14 und von 22 bis 7 Uhr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Radios, Fernsehen, CD-Playern und andere Geräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Bei Feiern aus besonderem Anlass sollen die Vermieter rechtzeitig informiert werden.
  • Das Duschen/Baden soll nach Möglichkeit in der Zeit von 22 bis 6 Uhr unterbleiben.

Kinder

  • Um dem Spielbedürfnis der Kinder gerecht zu werden, ist es Kindern der Hausbewohner gestattet, auf den eigens dafür vorgesehenen Flächen, insbesondere auf dem zum Grundstück gehörenden Privatweg zu spielen.
  • Es ist Aufgabe der Eltern, deren Kinder die Außenanlagen nutzen, die jeweiligen Bereiche sauber zu halten und dafür zu sorgen, dass Spielzeuge nach Beendigung des Spielens weggeräumt werden. Die Kinder sind dazu angehalten, den Platz nicht zu verschmutzen.

Sicherheit

  • Unter Sicherheitsaspekten sind Haustüren usw. stets geschlossen zu halten.
  • Fluchtwege müssen freigehalten werden. Das gilt für den Eingang zu Haus und Hof. Sofern Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle die Fluchtwege nicht versperren, dürfen sie im Eingang bzw. im Flur abgestellt werden.
  • Feuergefährliche, leicht entzündbare und Geruch verursachende Stoffe dürfen nicht gelagert werden.
  • Sollten Heizungs- oder Wasserleitungen undicht sein, muss darüber umgehend der Vermieter informiert werden.
  • Gegenstände, die als Sondermüll gelten, dürfen auf dem gesamten Grundstück nicht gelagert werden.  Sie sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
  • Um Schäden am Gebäude zu vermeiden, sind in der kalten Jahreszeit die Fenster stets geschlossen zu halten. Ebenso bei Regen und Unwettern.

Reinigung / Ordnung

  • Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten!
  • Sperrgut oder Sondermüll gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Gemeinde und ggf. besonderen Gesetzen ordnungsgemäß und zeitnah zu entsorgen.

Lüften

  • Um Schimmelbildung zu vermeiden, muss die Wohnung ausreichend gelüftet werden.

               Dies gilt auch im Herbst und Winter, in den kalten Jahreszeiten.

               Gelüftet wird durch kurzes, aber ausreichendes Öffnen der Fenster.

Fahrzeuge

  • Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf dem Grundstück ist auf den dafür vorgesehenen Plätzen oder vor dem Grundstück auf den öffentlichen Parkplätzen gestattet.
  • Beim Befahren des Zufahrtsweges zu den Parkplätzen ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
  • Das Abstellen von Fahrrädern ist auf dem dafür vorgesehenen Fahrradunterstellplatz gestattet.

Haustiere

  • Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist die Tierhaltung nicht gestattet.
  • Bei ausnahmsweiser Gestattung von Haustieren ist darauf zu achten, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den Außenanlagen aufhalten.
  • Die Reinigung/das Entfernen von Tierhaaren ist selbst vorzunehmen.
  • Verunreinigungen durch Haustiere auf dem Grundstück und auch in öffentlichen Anlagen müssen umgehend entfernt werden.

Außenanlagen

  • Grillen ist auf dem vorhandenen Grillkamin erlaubt.

                Offenes Feuer ist ausschließlich hier erlaubt.

                Der Grill, Grillrost und das Grillgeschirr sind nach Benutzung zu reinigen.

                Im Gebäude gilt ein absolutes Rauchverbot. 

                Dies ist nur im Außenbereich gestattet. Geeignete Aschenbecher stehen in der FeWo zur Verfügung.